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Bio-Lebensmittel

Ökomonitoring-Programm Baden-Württemberg

verschiedene Gemüse und Obst und ein Bio-Siegel in einer Schale auf Holztisch

Wo BIO draufsteht, muss auch BIO drin sein

Das Land Baden-Württemberg führt seit dem Jahr 2002 ein spezielles Überwachungsprogramm im Bereich der ökologisch erzeugten Lebensmittel durch. Das bis heute EU- und bundesweit einzigartige Ökomonitoring-Programm steht im Zusammenhang mit der vom Ministerrat des Landes am 16. Oktober 2001 beschlossenen Gesamtkonzeption zur Förderung des ökologischen Landbaus und erfolgt im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung. Lebensmittel aus ökologischem Anbau werden hier systematisch auf Rückstände und Kontaminanten, gentechnisch veränderte Organismen, Herkunft und Echtheit sowie bezüglich weiterer Fragestellungen untersucht.

Wann gilt ein Produkt als Bio?

Die mit „Bio“, „Öko“ oder einer gleichsinnigen Bezeichnung beworbenen Lebensmittel unterliegen den Vorschriften der EU-Öko-Verordnung: Chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel sowie gentechnisch veränderte Organismen (GVO) dürfen nicht verwendet werden. Außerdem ist die Lebensmittel-Bestrahlung verboten und die Verwendung von Düngemitteln stark eingeschränkt. Anbauverfahren und Kontrollvorschriften sind genau festgelegt. Bei verarbeiteten Lebensmitteln dürfen Lebensmittelzusatzstoffe nur sehr eingeschränkt verwendet werden. Liegt ein nachgewiesener Verstoß gegen die Anforderungen der EU-Öko-Verordnung vor, wird die Kennzeichnung „Bio“ als Irreführung beanstandet.
Broschüren und Flyer zum Ökologischen Landbau in Baden-Württemberg

Welche Ziele verfolgt das Ökomonitoring-Programm?

Ziel des Ökomonitoring-Programms ist es, in dem weiter stark expandierenden Marksegment Verbrauchertäuschungen besser zu erkennen und das Verbrauchervertrauen in die Qualität ökologisch erzeugter Lebensmittel zu stärken. Zielsetzungen sind daher:

  • Statuserhebung der Belastung ökologisch erzeugter Lebensmittel mit Rückständen (zum Beispiel Pflanzenschutzmittel und Kontaminanten)
  • Vergleich von Öko-Lebensmitteln aus einheimischer Produktion mit Öko-Produkten anderer Herkunft, insbesondere Drittländern
  • Feststellung von Verbrauchertäuschungen aufgrund falscher Bio-Kennzeichnung: „Ist Bio drin, wo Bio draufsteht?“
  • Vergleich von Öko-Lebensmitteln mit konventioneller Ware
  • Stärkung des Verbrauchervertrauens in die Qualität ökologisch erzeugter Lebensmittel durch eine effiziente und glaubwürdige Kontrolle sowie Transparenz der Ergebnisse.

Wie wird das Ökomonitoring-Programm umgesetzt?

Das Ökomonitoring-Programm erfolgt im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung. Lebensmittel aus ökologischem Anbau werden systematisch z. B. auf Rückstände und Kontaminanten untersucht. Das Ökomonitoring ist ein Gemeinschaftsprojekt der vier Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter Baden-Württembergs (CVUAs) in enger Zusammenarbeit mit der Ökobehörde im Regierungspräsidium Karlsruhe, wobei das CVUA Stuttgart die Koordination und Organisation übernimmt.

Während sich im Jahr 2002 die Untersuchungen nur auf Pflanzenschutzmittelrückstände, gentechnisch veränderte Organismen und Bestrahlung in unverarbeiteten pflanzlichen Lebensmitteln beschränkten, wurde bis ins Jahr 2021 hinein das Untersuchungsspektrum Jahr für Jahr stetig erweitert, neue Schwerpunkte gesetzt, neue Themen aufgegriffen und Ursachenforschung angestoßen. Es wurden zunehmend auch tierische und verarbeitete Produkte, Nahrungsergänzungsmittel sowie punktuell Produkte aus dem Non-Food-Bereich, wie z. B. Naturkosmetika und Textilien/Bekleidungsartikel, in das Überwachungsprogramm aufgenommen. Insgesamt wurden in den letzten 20 Jahren rund 17.500 Öko-Lebensmittel, Naturkosmetika und Öko-Textilien untersucht und mit denen aus konventioneller Erzeugung verglichen. Neben der Statuserhebung der Belastung von Öko-Lebensmitteln mit beispielsweise Rückständen an Pflanzenschutzmitteln und Kontaminanten (z. B. Dioxinen, PCB, Bioziden, Acrylamid…) hat das Ökomonitoring auch einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung möglicher Ursachen einer Kontamination, wie z. B. beim Anbau (Abdrift, Kultursubstrat) und der Verarbeitung (Kreuzkontamination), ökologischer Lebensmittel sowie zur Feststellung von Verbrauchertäuschungen aufgrund falschdeklarierter Öko-Produkte geleistet. Des Weiteren rückte im Laufe der Jahre auch die Aufklärung von Eintragswegen und pfaden außerhalb einer bewussten Anwendung oder eines natürlichen Vorkommens immer mehr in den Fokus.

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