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Anbieterwechsel

Was beim Wechsel des Strom- und Gasanbieters zu beachten ist – Hilfe bieten Tarifrechner und Preisvergleichsportale - Energiepreisbremse beachten!

500-, 200-, 100- und 50-Euro-Schein im Vordergrund, dahinter ein analoger Stromzähler

Die Preise am Strom- und Gasmarkt fallen wieder. Vom Rückgang der Strom- und Gaspreise profitieren derzeit vor allem Neukunden. Grund für die fallenden Preise sind die seit einigen Monaten fallenden Preise im Großhandel.

Sinkende Strom- und Gaspreise: Energieversorger wechseln lohnt sich wieder

Wechselwillige, die derzeit ihren Stromversorger wechseln können, finden auf den Vergleichsportalen Tarife mit weniger als 27 Cent. Im Vergleich zahlen Bestandskunden mit einem Grundversorgungstarif für ihren Strom knapp 39 Cent. Die Auswertungen der Vergleichsportale zeigen, dass damit die Differenz zwischen Neukundenpreisen und Bestandskunden wieder deutlich größer geworden. Danach liegen auch die Gaspreise für Neukunden mit 8 bis 9 Cent je KWh in den letzten Wochen ebenfalls auf einem niedrigen Niveau. Bestandskunden mit einem Grundversorgungstarif zahlen in der Gasversorgung 11 bis 12 Cent je kWh und damit wie beim Strom deutlich mehr als die Neukunden. Das ist etwas weniger als die Gaspreisbremse mit 12 Cent je kWh.

Im Bundesdurchschnitt hat laut Bundesnetzagentur jeweils knapp ein Viertel der Haushalte einen Grundversorgungstarif. Der Grundversorger ist der örtliche Energieversorger, der in seinem Netzgebiet die meisten Haushalte mit Strom beziehungsweise Gas beliefert.

Wichtig ist beim Preisvergleich die Gas- und Strompreisbremse mit einzukalkulieren. Die Strom- und Gaspreisbremse greift seit März 2023 und mit ihr werden die Energiepreise zu 80 Prozent gedeckelt. Interessant für Verbraucherinnen und Verbraucher sind die Energiekosten für die restlichen 20 Prozent. Für verbrauchte Mengen über die 80 Prozent des bisherigen Stromverbrauchs hinaus gilt der vertraglich vereinbarte Preis oder für Neukunden der Marktpreis, um einen Anreiz zum Stromsparen zu geben. Die Preisbremse ist vorerst bis zum 31. Dezember 2023 befristet. Verlangt der derzeitige Stromversorger mehr als 40 Cent pro Kilowattstunde, ist eventuell ein günstigeres Angebot zu finden. Beträgt der bestehende Tarif weniger als 40 Cent pro Kilowattstunde, ist der Anbieterwechsel nicht unbedingt erforderlich.

Anbieterwechsel kann bares Geld sparen

Der Preis ist ein wichtiges Kriterium beim Abschluss eines Strom- und Gasliefervertrags. Empfehlenswert sind eine Vertragslaufzeit mit Preisgarantie von mindestens einem Jahr und eine Kündigungsfrist von mindestens zwei Wochen. Wer den Anbieter wechseln möchte, sollte auch die Kündigungsfrist beachten. Bei Preiserhöhungen des Versorgers haben Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht. Der Versorger muss fristgerecht vorab schriftlich über die Preiserhöhung informieren und auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen. Mit einem Vorkasse-Tarif ist ein unnötiges Risiko verbunden im Fall der Insolvenz des Anbieters. Tarife, in denen der Anbieter eine Prämie oder einen Bonus für den Wechsel in seinen Vertrag verspricht, werden im Vergleich zu früher seltener angebotenen. Tarife ohne Prämienzahlung können günstiger sein als jene mit Prämie. Zudem zahlen Versorger nicht immer einen versprochenen Bonus automatisch, einige erst nach Aufforderung.

Tipp für den Energieversorgerwechsel: Prüfen Sie Tarife mit längerfristigen Preisgarantien. Bei ständig steigenden Energiepreisen kann sich z. B. ein Tarif mit einer Preisgarantie von einem Jahr auszahlen. Sie wären dann für die folgenden zwölf Monate vor Preiserhöhungen geschützt. Bei einer vollständigen Preisgarantie sind alle Bestandteile des Strompreises inbegriffen, auch Steuern und gesetzliche Umlagen. Bei einer eingeschränkten Preisgarantie sind Preisbestandteile wie Umlagen oder Entgelte für die Netznutzung und den Betrieb des Stromzählers. In der Grundversorgung gibt es aber keine Preisgarantie.

Die Stiftung Warentest gibt auf ihrer Internetseite
Tipps zum Umgang mit den Tarifrechnern und zum Wechsel des Stromtarifs

Bei Tests wurden insbesondere die zum Teil verbraucherunfreundlichen Voreinstellungen bei der Suche und nicht ausdrücklich gekennzeichnete Werbeangebote bemängelt. Doch die Portale können den Nutzern auch einen „Mehrwert“ bieten.


Ökotest stellte fest, dass Vergleichsportale im Internet keine Verbraucherschützer, sondern Wirtschaftsunternehmen sind, deren Geschäftsmodelle sich unter anderem mit Werbung und der Zahlung von Provisionen beim Wechsel rechnen.

Tipp: auf Voreinstellungen achten: Besonders wichtig für die richtigen Treffer bei einer Suche ist die Vorauswahl von Einstellungen bei der Abfrage. Die Suchoptionen können durch Löschen oder Setzen der entsprechenden „Häkchen“ individuell ausgewählt werden. Allerdings übernehmen die Tarifrechner keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben. Nicht zu empfehlen sind Angebote, bei denen Vorkasse verlangt wird. Vorsicht ist auch angebracht, wenn besonders hohe Wechselboni in Aussicht gestellt werden. Genau geprüft werden sollten auch die Paketangebote: Hier kauft der Kunde eine bestimmte Bezugsmenge, z. B. 5.000 Kilowattstunden Strom zu einem vergleichsweise günstigen Paketpreis ein. Allerdings verfallen in der Regel nicht genutzte Restmengen und ein Mehrbedarf ist oftmals recht teuer.

Qualitätssicherung bei Preisvergleichsportalen wichtig

Die Preisvergleichsportale im Internet sind eine gute Basis für mehr Kostentransparenz beispielsweise bei Gas und Strom. Allerdings muss sich der Verbraucher darauf verlassen können, dass ihm die Energiepreisvergleichsportale aktuelle und insbesondere vollständige Auskünfte geben. Regelmäßige Tests oder die Einführung eines Gütesiegels könnten bei den Verbrauchern Vertrauen und Sicherheit schaffen.

Tipp: Immer mehrere Preisvergleichsportale nutzen und die Ergebnisse miteinander vergleichen. Darüber hinaus können vor dem Wechsel die vorgeschlagenen Tarife auf den Internetseiten der Anbieter oder auch telefonisch nochmals überprüft werden.

Engagement der Verbraucher gefragt

Trotz der offensichtlichen Vorteile für die Verbraucher ist die Wechselwilligkeit der Energiekunden nach wie vor verhalten. Oftmals scheuen die Kunden einen Wechsel aus Angst, im ungünstigsten Fall eine zeitweise Unterbrechung der Strom- oder Gaslieferung in Kauf nehmen zu müssen. Diese Angst ist aber völlig unbegründet, denn eine unterbrechungsfreie Energieversorgung wird gesetzlich garantiert. Sollte es zu Schwierigkeiten beim Wechsel kommen oder wird ein Lieferant insolvent, so springt automatisch der örtliche Grundversorger ein und beliefert den Kunden für die Übergangszeit zu den Konditionen der Grund- oder Ersatzversorgung.


Eine weitere Belebung des Wettbewerbs würde zu einer größeren Angebotsvielfalt, mehr Wettbewerb und entscheidenden Impulsen für wichtige Innovationen führen.

Mit der Einrichtung der Schlichtungsstelle Energie wurden die Rechte der Verbraucher gestärkt und für den Streitfall zwischen Verbraucher und Anbieter wurden geeignete Beschwerde- und Schlichtungsverfahren geschaffen.

Tipp: Verbraucherbeschwerde bei der Bundesnetzagentur und die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitbeilegung über die Schlichtungsstelle „Energie“:

Die Bundesnetzagentur als staatliche Aufsichtsbehörde über den Energiemarkt hat einen Verbraucherservice eingerichtet, der Beschwerden entgegennimmt. Die Behörde ist wie folgt zu erreichen:

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Verbraucherservice Energie
Postfach: 8001, 53105 Bonn
Telefon-Hotline: 030 22 480 - 500
E-Mail verbraucherservice-energie@bnetza.de
Internet: www.bundesnetzagentur.de


Darüber hinaus hilft die Schlichtungsstelle Energie bei Streitigkeiten zwischen Kunden und Energieversorgungsunternehmen und bietet ein Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung an. Dieses Schlichtungsverfahren ist für Verbraucherinnen und Verbraucher kostenlos. Die Schlichtungsstelle Energie erreichen Sie unter folgendem Kontakt:

Schlichtungsstelle Energie e. V.
Friedrichstraße 133, 10117 Berlin
Telefon: 030 / 27 57 240-0
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de


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