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Bausparverträge verstehen

Bausparen - wie geht das und welche Risiken gibt es?

Person mit einem rosa Sparschwein in der linken und einem kleinen Modellbau-Häuschen in der rechten Hand

Geld ansparen und sich günstige Zinsen für ein Immobiliendarlehen in der Zukunft sichern: Damit werben Unternehmen, die einen Bausparvertrag vertreiben. Aufgrund höherer Bauzinsen sind Bausparverträge wieder stärker nachgefragt. Traditionell haben viele Verbraucherinnen und Verbraucher auch schon in jungen Jahren einen Bausparvertrag abgeschlossen. Doch wie funktioniert das Prinzip Bausparen eigentlich? Und gibt es dabei Risiken?

Das Prinzip „Bausparen“

Bausparverträge bieten seit jeher eine ganz besondere Kombination aus Vermögensaufbau und einer garantierten verzinsten künftigen Immobilienfinanzierung für Verbraucherinnen und Verbraucher an. Bei Abschluss eines Bausparvertrags wird zunächst die Bausparsumme festgelegt. Die Höhe dieser Summe bestimmt, welcher Betrag aus angespartem Kapital und einem Bauspardarlehen insgesamt zur Verfügung steht. Bei Vertragsabschluss werden alle Konditionen festgelegt, vor allem die Höhe für ein späteres Bauspardarlehen.
Verbraucherinnen und Verbraucher zahlen zudem eine Abschlussgebühr. Da diese bei rund 1 bis 1,6 Prozent der Bausparsumme liegt, die Guthabenzinsen jedoch oft sehr gering sind, besteht das Risiko, dass Verbraucherinnen und Verbraucher in der Summe Verluste erleiden.
 
Der Bausparvertrag besteht aus zwei Phasen. In der ersten Phase (erst sparen, dann bauen) wird Geld angespart und der Bausparkasse damit ein Darlehen gewährt. Ist die vereinbarte Bausparsumme angespart, wird der Vertrag zuteilungsreif. Da die vertraglich vereinbarte voraussichtliche Zuteilungsreife eine Schätzung ist, kann die tatsächliche Zuteilung auch erst um einige Zeit später geschehen. Die Sparerin oder der Sparer kann mit Zuteilungsreife das Bauspardarlehen in Anspruch nehmen.
 
Damit beginnt die zweite Phase und das Verhältnis der Sparerin oder des Sparers und der Bausparkasse kehrt sich um, da nun die Bausparkasse ein Darlehen gewährt, das auch getilgt werden muss.
 
Wichtig ist dabei zu wissen, dass Bauspardarlehen häufig viel schneller zurückzuzahlen sind als andere Darlehen. Dadurch ist die monatliche Belastung meist höher. Allerdings können Verbraucherinnen und Verbraucher ein Bauspardarlehen jederzeit ganz oder teilweise ohne zusätzliche Kosten zurückzahlen.
 
Ob ein Bauspardarlehen für die künftige Immobilienfinanzierung tatsächlich günstiger ist, kann erst rückblickend beurteilt werden, da es davon abhängt, ob künftig die Darlehenszinsen steigen oder sinken.

Kündigung von lange zuteilungsreifen Bausparverträgen

Nachdem der Bundesgerichtshof 2017 (BGH, Urteile vom 21. Februar 2017 - XI ZR 185/16 und XI ZR 272/16) entschieden hat, dass die Bausparkassen einen Bausparvertrag einer Verbraucherin oder eines Verbrauchers einseitig kündigen dürfen, wenn dieser seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif ist, kündigen einige Bausparkassen alte und gut verzinste Bausparverträge. Davon betroffen sind Verträge, die seit über zehn Jahren zuteilungsreif sind und bei denen das Darlehen nicht genutzt wurde. In machen Fällen ist die Kündigung unwirksam oder die Rechtslage umstritten. Weitere Informationen hierzu finden Verbraucherinnen und Verbraucher in dem Artikel Bausparkassen: Kündigungswelle wegen Niedrigzinsen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Bausparkassen-Entgelte in Form von Kontogebühren unzulässig

Viele Bausparkassen haben in den vergangenen Jahren jährliche Kontoentgelte eingeführt oder erhöht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 15. November 2022 entschieden, dass solche Gebühren in der Sparphase unzulässig sind. Die Bausparkasse darf für die Verwaltung der Bausparkonten in der Sparphase kein Jahresentgelt verlangen. Informationen zur Entscheidung des BGH sowie ein Musterbrief für Verbraucherinnen und Verbraucher, die in der Vergangenheit Kontogebühren gezahlt haben, stellt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in ihrem Artikel Bausparkassen-Entgelte unzulässig: So fordern Sie Kontogebühren zurück zur Verfügung.
Weitere Urteile zu ähnlichen Fällen ergingen durch das OLG Stuttgart (28.03.2024 / Az. 2 U 207/22 und das LG Heilbronn (25.04.2024 / Az. Rt 6 O 179/23).

Ansprechpartner für Verbraucherinnen und Verbraucher bei Problemen

Verbraucherzentrale

Die von der Landesregierung geförderte Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. bietet zu Fragen des privaten Konsums fachliche Informationen und eine individuelle (niederschwellig kostenpflichtige) Beratung an.
Leistungen und Preise der Verbraucherzentrale

Allgemeine Informationen zu einzelnen Verbraucherthemen, wie Finanzen, Baufinanzierung, Versicherungen, sowie entsprechende Musterbriefe können unter www.vz-bawue.de kostenfrei gelesen oder heruntergeladen werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher, die die Verbraucherzentrale lediglich auf Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder Probleme mit Anbietern aufmerksam machen möchten, ohne eine Beratung oder Antwort von der Verbraucherzentrale zu erwarten, können diese kostenlos der Verbraucherzentrale melden. Nähere Informationen hierzu:
www.verbraucherzentrale-bawue.de/kontakt

BaFin nimmt Beschwerden entgegen

Verbraucherinnen und Verbraucher haben die Möglichkeit, sich bei Problemen mit Finanzinstituten direkt bei der BaFin zu beschweren. Diese kann die Finanzinstitute zur Stellungnahme auffordern und sich mit dem Finanzinstitut auseinandersetzen, wenn sie Anlass für ein aufsichtsrechtliches Einschreiten sieht. Die BaFin kann die Beschwerden jedoch nur dann bearbeiten, wenn das Unternehmen ihrer Aufsicht untersteht.
Weitere Informationen auf der Internetseite der BaFin 

Schlichtung bei Streitigkeiten

Darüber hinaus haben Verbraucherinnen und Verbraucher die Möglichkeit, sich bei Streitigkeiten aus einem Verbrauchervertrag mit einem Unternehmen, an eine Schlichtungsstelle zu wenden. Diese Stellen helfen Verbraucherinnen und Verbrauchern, Streitigkeiten außergerichtlich, kostengünstig, schnell und effizient beizulegen. Für verschiedene Wirtschaftsbereiche gibt es branchenspezifische Schlichtungsstellen, wie die
Kundenbeschwerdestelle beim Verband der Privaten Bausparkassen e. V. oder die
Schlichtungsstelle bei der BaFin. Die Schlichtungsstelle bei der BaFin hilft bei Streitigkeiten von Verbraucherinnen und Verbrauchern mit Kreditinstituten und Finanzdienstleistern, für die keine anerkannte, private Verbraucherschlichtungsstelle zuständig ist. Weitere Schlichtungsstellen und Ansprechpartner sind ebenfalls auf der Seite der BaFin zu finden.
 
Die Universalschlichtungsstelle des Bundes hilft Verbraucherinnen und Verbrauchern bei der Beilegung von Streitigkeiten mit Unternehmen, für die es zum Beispiel keine anerkannte branchenspezifische Verbraucherschlichtungsstelle gibt.