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Geldautomaten

Gebühren, Skimming und Cash-Trapping - Vorsicht beim Abheben an Geldautomaten

rechte Hand gibt mit Zeigefinger am Geldautomat Code in die Tastatur ein, während die linke Hand abschirmt

Bargeld ist noch immer ein beliebtes Zahlungsmittel in Deutschland. Der einfache Zugang zum Bargeld ist trotz der voranschreitenden Entwicklungen im Bereich des bargeldlosen Bezahlens weiterhin für große Teile der Bevölkerung wichtig. Denn Bezahlen mit Bargeld hat auch Vorteile: es ist einfach, anonym, hinterlässt keine Daten und ist universell einsetzbar. Bargeld ist jedoch aufgrund wirtschaftlicher Interessen und Prozesse immer weniger verfügbar, weil Banken ihre Geldautomaten und Filialen in der Fläche reduzieren. Zunehmend verzichten manche Geschäfte und Dienstleister auf die teure Bargeldlogistik. Darüber hinaus steigen tendenziell die Kosten für eine Bargeldabhebung am Automaten.
 
Teilweise fangen dies Supermärkte auf, die in begrenztem Maße eine Bargeldversorgung übernehmen. Supermärkte leisten „Cashback“ oder „Cash-im-Shop“ jedoch als Extra-Service. In der Regel ist ein Mindesteinkaufswert nötig und die Höhe der Bargeldabhebung ist begrenzt. Abhebungen sind darüber hinaus nur in den Öffnungszeiten möglich und nur, sofern ausreichend Wechselgeld vorhanden ist.

Welche Risiken können bei der Abhebung am Automaten auftreten?

Beim Abheben an institutsfremden Geldautomaten ist generell Vorsicht geboten. Hier können unter Umständen hohe Abhebegebühren fällig werden. Gefahren können aber auch an allen Geldautomaten in Form von sogenannten Skimming- oder Cash-Trapping-Betrügern lauern, die illegal Kundendaten ausspähen.

Abhebegebühren

Gebühren werden vorab angezeigt

Die meisten Kreditinstitute zeigen an Geldautomaten an, wie viel eine Abhebung kostet, wenn die Verbraucherin oder der Verbraucher keine Kontoverbindung bei dem Kreditinstitut hat, das den Geldautomaten unterhält.
 
Verbraucherinnen und Verbraucher können so selbst vor der Abhebung entscheiden, ob sie bereit sind, den angezeigten Betrag für eine Barabhebung zu bezahlen, oder ob sie es vorziehen, sich einen günstigeren Automaten zu suchen.

Große Kostenspanne

In Deutschland bestimmen die Automatenbetreiber die Gebühren. So können Kundinnen und Kunden vor allem bei der eigenen Bank kostenlos Geld ziehen, sofern keine anderweitige Vereinbarung besteht. Die Mehrheit der in Deutschland aufgestellten Geldautomaten wird von Kreissparkassen sowie von Volks- und Raiffeisenbanken unterhalten. Insbesondere in ländlichen Räumen unterhalten diese Kreditinstitute ein Netz mit Geldautomaten. Dank unterschiedlicher Geldautomaten-Verbünde ist das kostenlose Geldabheben aber auch bei anderen Banken möglich. Kundinnen und Kunden einer Sparkasse oder Volksbank können beispielsweise oft bei anderen Sparkassen beziehungsweise Volksbanken kostenlos oder zumindest günstiger Bargeld abheben. Die Privatbanken haben sich ebenso in Verbünden zusammengefunden.

Verbraucherverbände fordern Kostenobergrenze

Verbraucherschützer setzen sich seit langem dafür ein, eine gesetzliche Kostenobergrenze für Geldautomaten verbindlich festzulegen oder gar ein Recht auf kostenlose Bargeldabhebungen an allen Geldausgabeautomaten, wie es etwa in Portugal gilt, rechtlich prüfen zu lassen Bislang wurde weder eine verbindliche Kostenobergrenze eingeführt noch ein Recht auf kostenlose Bargeldabhebungen durchgesetzt.

Vorsicht ist generell geboten

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) macht Verbraucherinnen und Verbraucher darauf aufmerksam, dass der Hinweis, die Hausbank verlange für die Abhebung am Geldautomaten kein Entgelt, nicht immer bedeutet, dass bei der Nutzung eines Automaten keine Kosten entstehen. Denkbar ist, dass der Geldautomatenbetreiber zusätzliche Entgelte für den Abhebevorgang erhebt. Insoweit kann ein vermeintlich kostenloser Abhebevorgang doch mit Kosten verbunden sein. Hier gilt es vor allem die Informationen der Banken zu den entsprechenden Produkten genau zu lesen und bei Bargeldabhebungen am Automaten auf die Anzeigen zu Gebühren zu achten.

Skimming und Cash-Trapping - Betrüger lauern am Geldautomaten

Geldautomaten werden auch in Deutschland manipuliert. Betrüger manipulieren Geldautomaten auf verschiedene Arten, um an das Geld von Bankkunden zu kommen.
Beim sogenannten Skimming spähen sie beim Geldabheben die Kontodaten aus. Auch wenn die Zahlen der Betrugsfälle in der Vergangenheit rückläufig waren, empfiehlt es sich beim Geld abheben aufmerksam zu sein.
Beim sogenannten Cash-Trapping verändern Kriminelle die Ausgabeschächte so, dass das Geld stecken bleibt, um es später an sich zu nehmen.

Wie gehen die Betrüger beim Skimming vor?

Durch das Anbringen von Minikameras oder durch nachgemachte Tastaturen an den Geldautomaten können die Geheimzahlen von EC- oder Kreditkarten ausgespäht werden. Die Magnetkarten können darüber hinaus durch aufgesetzte Lesegeräte an den Kartenschlitzen der Automaten abgelesen werden.

Und wie funktioniert das Cash Trapping?

Kriminelle befestigen am Ausgabeschacht des Automaten eine Blende, die diesem täuschend ähnlichsieht. Hebt die Bankkundin oder der Bankkunde nun Geld mittels Bankkarte und Pin-Nummer ab, hat es den Anschein, dass sich der Ausgabeschacht des Automaten nicht geöffnet hat. In Wahrheit haften die vom Automaten ausgegeben Geldscheine an der Rückseite der vom Täter befestigten Blende, die mit Klebestreifen bestückt ist. Verlässt die Kundin oder der Kunde anschließend die Bank, ohne das Geld erlangt zu haben, kehrt der Täter zum Automaten zurück, nimmt die Blende samt Geld ab und flüchtet damit.

Was ist zu tun, wenn man Opfer geworden ist?

Opfer solcher Manipulationen sollten umgehend ihre Bank informieren und bei Skimming-Attacken das Konto sowie weitere Karten sperren lassen. Außerdem sollte bei der Polizei Strafanzeige erstattet werden.
 
Sollte sich nach einem korrekt ausgeführten Geldabhebevorgang am Automaten der Ausgabeschacht nicht öffnen, sollte unverzüglich die Bank und gegebenenfalls die Polizei informiert werden. Kundinnen und Kunden sollten sich bei einem solchen Cash Trapping-Fall erst vom Automaten entfernen, wenn herbeigerufene Bankmitarbeiter oder gegebenenfalls die herbeigerufene Polizei eingetroffen ist. So kann eine zwischenzeitliche unbemerkte Entnahme der Blende und des Geldes durch den Täter verhindert werden.

Wie kann man sich schützen?

Die Methoden, mit denen die Kartendaten mittels Skimming beim Geldabheben abgefischt werden, sind so subtil, dass sich Verbraucherinnen und Verbraucher selbst nur schwer schützen können. In jedem Fall sollten Verbraucherinnen und Verbraucher ihre PIN-Nummer am Geldautomaten nur verdeckt eingeben. Ferner sollten Verbraucherinnen und Verbraucher auf ungewöhnliche Aufsätze am EC-Kartenschlitz sowie an der Tastatur des Geldautomaten achten. Ist ein Geldautomat auffällig, sollte umgehend die Polizei informiert werden. Geldautomaten in geschlossenen Bankfilialen sind freistehenden Automaten vorzuziehen. Darüber hinaus schützt eine regelmäßige Kontrolle der Kontoauszüge davor, dass im Fall einer Skimming-Attacke mehrfach Beträge vom Konto abgebucht werden. Insbesondere im Urlaub an Touristenorten ist Vorsicht an offenen Geldautomaten geboten, auch hier sollte beispielsweise die PIN-Nummer nur gut verdeckt eingegeben werden.
 
Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich vor der Bedienung des Geldautomaten, durch Prüfen des Automaten und angemessenes Rütteln (beispielsweise am Ausgabeschacht) vergewissern, dass der Automat nicht durch eine aufgeklebte Blende manipuliert ist.