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Produktsicherheit

Sind Tattoos auch Kosmetika?

Nahaufnahme Tätowierung mit rosa Farbe, Nadel gehalten von schwarzen Handschuhen

Tattoos liegen im Trend: In den westlichen Industrienationen ist mittlerweile fast jeder zehnte Mensch tätowiert, schätzen Marktforschungsinstitute. Bei den 25- bis 34-Jährigen ist es sogar jeder Vierte - Tendenz steigend. Doch viele sind sich nicht bewusst, dass sie dabei auch unkalkulierbare Risiken eingehen.

In Deutschland gelten die Vorschriften des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs auch für Mittel zum Tätowieren und vergleichbare Stoffe sowie für Zubereitungen, die zur Beeinflussung des Aussehens bestimmt sind und unter die menschliche Haut eingebracht werden. Hierbei handelt es sich um Tätowierfarben und Permanent-Make-up. Die ausführlichen Regelungen der Kosmetikverordnung gelten für diese Produkte aber nicht, es gibt eine Tätowiermittelverordnung. Auf europäischer Ebene fehlt eine entsprechende Vorschrift. Die seit 2009 geltende Tätowiermittel-Verordnung beinhaltet zwar konkrete Verbote - etwa für Azofarbstoffe, die sich durch Sonnenlicht in krebserregende aromatische Amine spalten lassen. Diese Negativliste ist aber keineswegs ausreichend, da oft ganz andere Farbmittel verwendet werden, die keinerlei Gesundheitsprüfung durchlaufen haben.

Kosmetika und Tätowiermittel unterliegen der amtlichen Lebensmittelüberwachung. Baden-Württemberg hat hierzu zwei spezialisierte Schwerpunktlabore in den Untersuchungsämtern in Freiburg und in Karlsruhe eingerichtet, die bundesweit eine Vorreiterrolle einnehmen. Die Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter (CVUA) Freiburg und Karlsruhe haben eine Leitlinie erarbeitet, um Betreiber von Tattoo- und PMU- Studios bei der Farbauswahl zu unterstützen und Verbraucherinnen und Verbraucher über mögliche Risiken zu informieren. 

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