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Sharing Economy – eine neue und nachhaltige Welt des Konsums? Worauf sollten Verbraucherinnen und Verbraucher bei Sharing-Angeboten achten?

Mehrere Mietfahrrader mit gelben Rahmen stehen in einer Straße abgestellt in einer Reihe.

Verbraucherinnen und Verbraucher können heute schneller und mehr teilen denn je. Es werden Erlebnisse, Produkte, Räumlichkeiten, natürliche Ressourcen, Fähigkeiten, Fertigkeiten, Daten und Finanzen geteilt. Das Teilen hat schon immer zum Handeln des Menschen dazugehört, doch das Internet ermöglicht ein effizienteres, schnelleres und umfassenderes Teilen. Mit dem Entstehen dieser neuen Welt des Konsums stellt sich auch die Frage nach dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher in der Sharing Economy.

Was bedeutet Sharing Economy?

Eine einheitliche Definition der Sharing Economy ist schwierig, da es unterschiedliche Auffassungen dazu gibt, was diese umfasst. Sharing Economy kann jedoch im Wesentlichen als wirtschaftliches Modell verstanden werden, in dem Verbraucherinnen und Verbraucher Online-Tools nutzen, um verschiedene Güter und Dienstleistungen zu verleihen, zu teilen, einzukaufen und zu tauschen. Andere Definitionen orientieren sich eher an den Beweggründen des Teilens und nennen soziale und ökologische Gründe. Sharing-Modelle erstrecken sich jedenfalls über alle Branchen. Dazu zählen beispielsweise das gewerbliche und private Car-Sharing, das Vermitteln von kostenlosen und kostenpflichtigen Unterkünften, die Nutzung offener Werkstätten, Tauschringe und -börsen für allerlei Gegenstände wie Kleidung, Bücher, Lebensmittel sowie das gemeinsame Bewirtschaften von Gartenanlagen. Auch die Schwarmfinanzierung von Projekten, das sogenannte Crowdfunding, und die aktive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am gesellschaftlichen und politischen Leben werden zum Sharing gezählt.

Der Begriff der Sharing Economy umfasst eine gesellschaftliche und wirtschaftliche Bewegung, die sich in den letzten Jahren ausgedehnt hat und sich vom reinen Besitzen hin zum Teilen von Gegenständen / Dienstleistungen und den Zugriff auf diese bewegt.

Worauf sollten Verbraucherinnen und Verbraucher bei Sharing-Angeboten achten?

Die wichtigste Frage, die sich Verbraucherinnen und Verbraucher stellen sollten, die Sharing-Angebote nutzen möchten, ist, ob der Anbieter des Produkts oder der Dienstleistung gewerblich oder privat handelt und welche Motivation ihn antreibt.

Ein Vertragsverhältnis mit einem gewerblichen Anbieter sichert Verbraucherinnen und Verbrauchern gesetzlich festgelegte Verbraucherrechte zu. Dies sind beispielsweise das Recht auf Widerruf, die Rechte zum Verbrauchsgüterkauf, zu den Informationspflichten, den Preisangaben und die Beweislastumkehr. Welche Rechte zu Gunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher bei einem konkreten Sharing-Angebot Anwendung finden, kommt aber auf die Art des Vertrages, dessen Abschluss und die Branche an. Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher untereinander teilen, gelten diese Regelungen nicht.

Ein weiterer Aspekt, den Verbraucherinnen und Verbraucher im Blick haben sollten, ist der Versicherungsschutz des jeweiligen Anbieters. In der Regel kann davon ausgegangen werden, dass ein gewerblicher Anbieter eine Haftpflichtversicherung unterhält, die die durch den Betrieb seines Gewerbes verursachten Schäden abdeckt. Inwieweit die private Haftpflicht eines privaten Anbieters etwaige Schäden vollständig abdeckt und bei Vermögenslosigkeit ausgleicht, hängt vom Versicherungsvertrag ab und kann deshalb nicht pauschal beantwortet werden.

Nachhaltige und soziale Ausrichtung

Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist nicht leicht zu erkennen, ob die meist privaten Angebote Teil einer auf sozialen Maßstäben basierenden Sharing Economy sind. Es gibt Vermittlungsplattformen, die diesen Anschein erwecken, obwohl sich dahinter die reine Vermittlung von Personal und Dienstleistungen versteckt mit der Gefahr der Aushöhlung von sozialen Standards für das vermittelte Personal. Bei Sharing-Angeboten sollten sich Verbraucherinnen und Verbraucher bewusst sein, dass es in unterschiedlichen Vertragsverhältnissen unterschiedliche Regelungen, Risiken und Vorteile gibt, die Verbraucherinnen und Verbraucher im Hinblick auf ihre eigene Motivation abwägen müssen. Auch deshalb sollten Verbraucherinnen und Verbraucher ihre eigene Motivation hinterfragen und feststellen, ob Sharing-Angebote genutzt werden sollen um finanzielle Mittel einzusparen oder ob darüber hinaus noch anderer Gründe bestehen, an einer Gesellschaft des Teilens teilzunehmen.

Grundsätzlich gilt: Die Vorteile der Sharing Economy – unabhängig davon, ob es sich um gewerbliche oder private Anbieter handelt – eröffnen neue Möglichkeiten des nachhaltigen und individuellen Konsums, von dem der Einzelne und die Gesellschaft profitieren können. Um diese weiterhin zu gewährleisten, muss die Entwicklung der Sharing Economy beobachtet werden und Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich bei jeder Konsumentscheidung fragen, welche Folgen diese unter rechtlichen und nachhaltigen Gesichtspunkten hat.

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich jedoch auch im Klaren darüber sein, dass die Angebote der Sharing Economy in der Regel wirtschaftliche Ziele verfolgen und deshalb gewinnorientiert sind. Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher ökologisch und sozial handeln wollen, müssen sie genauer hinschauen.

Forderung nach mehr Transparenz

Für eine faire Nutzung von Sharing-Angeboten müssen Verbraucherinnen und Verbraucher erkennen können, welche Anbieter gewerblich handeln und welche nicht. Hierfür sind besser handhabbare Kriterien erforderlich, die gewerbliche von privaten Anbietern abgrenzen. Außerdem sollten Vermittlungsplattformen gewerbliche Anbieter kennzeichnen und Verbraucherinnen und Verbraucher über ihre Rechte aufklären müssen. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz setzt sich deshalb im Rahmen seiner Möglichkeiten für die Transparenz von Sharing-Angeboten ein. Besonderes Augenmerk liegt hier auf Online-Transaktionen, da die neue Welt des Sharings hauptsächlich im Internet stattfindet.

Liste von Sharing-Angeboten in Baden-Württemberg

Nachfolgend werden einige Sharing-Angebote im Land Baden-Württemberg aufgelistet. Diese Sharing-Angebote beschränken sich auf öffentlich geförderte Anbieter. Gerne nimmt das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz weitere Hinweise zu öffentlich geförderten Sharing-Angeboten in Baden-Württemberg an und ergänzt diese Liste.

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