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Tiergesundheit

Dokumente

Für Rinder wird ein Stammdatenblatt ausgegeben, in welchem die relevanten Informationen, die zu dem Tier im HIT gespeichert sind, ausgegeben werden. Es werden Geburtsbetrieb, Alter, Rasse, Geschlecht, Ohrmarkennummer und sein Gesundheitsstatus betreffend der in Deutschland anzeigepflichtigen Tierseuche Bovine Virusdiarrhoe (BVD) aufgeführt. Dieses Stammdatenblatt begleitet das Rind ein Leben lang, es handelt sich dabei jedoch nicht um einen Eigentumsnachweis. Falls das Tier Deutschland verlassen soll, müssen auf der Rückseite des Stammdatenblatts alle vorhergehenden Haltungsbetriebe aufgeführt werden. 

Für Schafe und Ziegen, die einen Betrieb verlassen, muss ein Begleitpapier ausgefüllt werden, in dem die Identität der Tiere, das Datum und abgebender und aufnehmender Betrieb angegeben werden. Im aufnehmenden Betrieb muss dieses Begleitpapier aufbewahrt werden, der abgebende Betrieb behält eine Kopie, die ebenfalls aufbewahrt werden muss. Dies ersetzt den Eintrag im Bestandsregister.

Für Pferde muss ein Equidenpass beantragt werden, der je nach Rasse oder Verwendungszweck von Zuchtorganisationen oder vom Landesverband Baden-Württemberg für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V. (LKV) ausgestellt wird. In diesem Equidenpass wird vom Eigentümer bestätigt, wenn ein Pferd die lebensmittelrechtliche Einstufung „nicht zur Schlachtung bestimmt“ erhalten soll somit nicht mehr geschlachtet werden darf. Dies hat Auswirkungen auf Arzneimittel, die diesen Pferden verabreicht werden dürfen. Dieser Equidenpass muss das Pferd begleiten und auch bei Transporten zum Beispiel zu Turnier oder Lehrgang sowie auch zur Pferdeklinik mitgeführt werden. 

Beim Transport von landwirtschaftlichen Nutztieren durch Viehhändler muss für jedes Transportfahrzeug ein Transportkontrollbuch geführt werden, aus dem hervorgeht, von wo welche Tiere wann und wohin transportiert werden. Diese Angaben müssen bereits bei der Abfahrt eingetragen werden, unter Angabe der voraussichtlichen Transportdauer. Des Weiteren muss vom Fahrer eine Dokumentation über die Reinigung und Desinfektion der Fahrzeuge geführt werden.

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