Energiewende

Neben der Energieeffizienz ist Flexibilität ein Verbraucherbeitrag zur Energiewende

Ausschnitt aus einem weißen Puzzle mit Energiebegriffen auf den Teilen; in der Mitte ein grünes Puzzleteil mit der Aufschrift

Das baden-württembergische Verbraucherministerium setzt sich für eine aktivere Rolle der Kunden im Zuge der Neugestaltung des Strommarktdesigns zum zukünftigen Energiemarkt ein.

Wissenschaftliche Studie „Der flexible Verbraucher“ vorgestellt

Eine wissenschaftliche Studie des WIK-Instituts (Wissenschaftliches Institut für Infrastruktur und Kommunikationsdienste Bad Honnef) im Auftrag der baden-württembergischen Ministerien für Verbraucherschutz sowie für Umwelt und Energiewirtschaft zeigt auf, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen erheblichen Beitrag zur Energiewende leisten können, wenn sie ihr Verbrauchsverhalten flexibel an die schwankende Stromerzeugung aus erneuerbarer Energie anpassen. Dazu nehmen sie in Zeiten, wenn viel Strom im Netz zur Verfügung steht (z. B. bei Wind und/oder Sonnenschein), mehr Strom ab. Beispielsweise dadurch, dass in diesen Zeiten Geräte wie Spülmaschine, Waschmaschine oder Trockner betrieben werden. Gerade Wärmepumpen, Elektroheizungen, Lüftungs- und Klimageräte sowie Fotovoltaikanlagen können mit einer intelligenten Steuerung entsprechend optimiert werden. In Zeiten mit weniger Stromangebot im Netz, reduzieren sie entsprechend ihre Nachfrage.

Um Verbraucher zu einem solchen flexiblen Verbrauchsverhalten zu bewegen, sind Anreize erforderlich, die dieses honorieren. Solche Anreize können der Studie zufolge sowohl im liberalisierten Marktbereich (z. B. durch variable Endkundentarife und/oder eine flexible EEG-Umlage) als auch im regulierten Netzbereich (z. B. durch Prämien für die Bereitstellung von Flexibilität in Form von Lastverlagerung, d. h. Lastreduktion oder Lastzuschaltung) vorgesehen werden. Allein im Bereich der „größeren Privathaushalte“ mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden wird das Flexibilisierungspotenzial ohne Komfortverluste in der Studie auf rund zwanzig Prozent des Potenzials der Industrie eingeschätzt.

Mehr Informationen zu den Ergebnissen der Studie und dem Abschlussbericht.

Politische Forderungen auf Ministerkonferenz eingebracht

Auf Antrag Baden-Württembergs hat sich die Verbraucherschutzministerkonferenz der Länder und des Bundes im Mai 2015 für eine entsprechende flexible Ausgestaltung des Energiemarkts ausgesprochen. Die Ministerkonferenz sieht die Verbraucherinnen und Verbraucher als wichtige Akteure auf den Energiemärkten an und fordert, im Zuge der Energiewende die Marktregeln und Marktmechanismen verbraucherfreundlich weiterzuentwickeln. Mit geeigneten Maßnahmen könne die Energiewende kosteneffizienter und verbraucherfreundlicher gestaltet und systembedingten Kostensteigerungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher aktiv entgegengewirkt werden.

Daneben wird die Bundesregierung aufgefordert, bei der Neugestaltung des deutschen Energiemarktes 2015 mehr Flexibilität insbesondere auf der Nachfrageseite zu ermöglichen und geeignete Rahmenbedingungen für neue flexiblere Produkte zu schaffen. Für ein flexibles Verhalten der Verbraucherinnen und Verbraucher sollen Anreize durch eine Stärkung der Strompreissignale (Börsenpreise und Netzentgelte) bei der Preisbildung vorgesehen werden. Diese Anreize könnten sowohl aus dem Bereich der Beschaffung als auch aus dem Bereich der Verteilung (Messung/Versorgungssicherheit) kommen.

In der Begründung betonte die Ministerkonferenz die Wichtigkeit einer flexibleren Rolle der Haushaltskunden beim neuen Energiemarktdesign. Nur so könne im Zuge der Energiewende der Verbrauch an die schwankende Erzeugung erneuerbarer Energie optimal angepasst und damit eine hohe Versorgungssicherheit gewährleistet werden. Daneben würde ein dynamisch gestalteter Markt unnötige Kosten für die Systemstabilität vermeiden helfen und damit das Preisniveau insgesamt tendenziell senken. Eine Fokussierung allein auf Flexibilisierungspotenziale in der Industrie würde zum einen die Potenziale im Haushaltsbereich außer Acht lassen und die von den Verbraucherinnen und Verbrauchern als ungerecht empfundene Lastenverteilung bei der Energiewende nochmals verstärken.

Baden-Württembergisches Verbraucherministerium vertritt Vorschläge in Berlin

Im September 2015 hat das Verbraucherministerium die Ergebnisse der Studie "Der flexible Verbraucher - Potenziale zur Lastverlagerung im Haushaltsbereich“ in einer Expertenrunde in der Landesvertretung Baden-Württembergs in Berlin vorgestellt. Zu dem verbraucherpolitischen Fachgespräch waren Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Regierung, von Verbänden und der Wirtschaft eingeladen. Mit der Veranstaltung konnte das Land seine verbraucherpolitischen Positionen in die bundespolitische Diskussion zur Umsetzung der Energiewende im Kontext eines zukünftig flexiblen Energiemarkts einbringen und die verschiedenen Handlungsoptionen sowie deren Nutzen für die Verbraucherinnen und Verbraucher darstellen und diskutieren.

Im Oktober 2015 hat das Verbraucherministerium gegenüber dem federführenden Bundeswirtschaftsministerium seine verbraucherpolitischen Positionen vertreten. In seiner Stellungname zum „Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Digitalisierung der Energiewende“ betont das Landesministerium, dass es grundsätzlich keine verpflichtende Ausstattung von Privathaushalten mit intelligenten Mess- und Zähleinrichtungen geben darf, ohne dass dabei ein signifikanter monetärer oder nicht-monetärer Mehrwert für die Nutzer entsteht. Konkret bedeutet dies, dass nur dort der Einsatz einer intelligenten Mess- und Zähleinrichtung sinnvoll erscheint, wo es dem Haushalt einen echten funktionalen Mehrwert, z. B. durch Komfortgewinn oder Smart Home Anwendungen bringt und zumindest mittelfristig die Vorteile höher sind als die Kosten. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Preisobergrenzen für die Kosten des Messstellenbetriebs werden als nicht verbraucherfreundlich angesehen, da sie deutlich über den im Durchschnitt kalkulierten Kosteneinsparungen für Stromeinsparung (Energieeffizienz) und manuelle Lastverlagerung liegen.

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Darüber hinaus wurde die Bundesregierung aufgefordert, insbesondere die Rechtsverordnungen, die zur Umsetzung der Flexibilitäten auf der Seite der Haushaltskunden notwendig sind, wie z. B. zur Steuerung unterbrechbarer Verbrauchseinrichtungen, zum netzdienlichen und marktorientierten Einsatz, aber auch zur Ablösung des Standardlastprofils und zur Beschreibung von Lastgang- und Zählerstandsgangmessung zeitnah zur Verfügung zu stellen. Diese Positionen hat das baden-württembergische Verbraucherschutzministerium auch im Bundesrat vertreten. Es bleibt abzuwarten, ob und welche Änderungsvorschläge im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher im weiteren Gesetzgebungsverfahren im Bundestag aufgegriffen werden.

Weitere Informationen

Hintergrundinformationen aber auch kritische Stimmen zur Energiewende gibt es unter anderem hier:

Umfangreiche Information für Energieverbraucher beim Bund der Energieverbraucher Deutschland e. V.

Positionen des Verbraucherschutzes zur Energiepolitik beim Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.

Die Bundesregierung informiert zum Stand der Energiewende:
Energiewende beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie


Die Energiewende aus der Sicht des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg:
Herausforderung Atomausstieg - Die Energiewende ist auf dem Weg

Weiterführende Links

Hintergrundinformationen aber auch kritische Stimmen zur Energiewende gibt es unter anderem hier:

Umfangreiche Information für Energieverbraucher beim Bund der Energieverbraucher Deutschland e. V.

Positionen des Verbraucherschutzes zur Energiepolitik beim Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.

Die Bundesregierung informiert zum Stand der Energiewende:
Energiewende beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie


Die Energiewende aus der Sicht des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg:
Herausforderung Atomausstieg - Die Energiewende ist auf dem Weg

 

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