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Versicherungen

Mit einer privaten Haftpflichtversicherung vorausschauend handeln

4 DIN-A4-Blätter mit schwarzem Kuli auf schwarzem Grund, das oberste mit der Aufschrift

Wenn es an die Überprüfung von Versicherungsunterlagen oder das Einholen neuer Versicherungsangebote geht, fallen einem sofort andere Aktivitäten ein, die man stattdessen lieber machen würde. Schnell wird eine solche Überprüfung zulasten eines ausreichenden Versicherungsschutzes aufgeschoben. Im Schadensfall kann jedoch der rechtzeitige Abschluss einer entsprechenden Versicherung in finanzieller Hinsicht wichtiger sein als vieles andere.

Eine im Schadensfall eingreifende private Haftpflichtversicherung kann grundsätzlich dazu geeignet sein, Verbraucherinnen und Verbraucher vor Vermögenseinbußen zu schützen. Leider besitzt dennoch etwa ein Drittel der Deutschen keine private Haftpflichtversicherung. Dabei kann ein entsprechender Schadensfall jeden jederzeit treffen und  die Folgen können erheblich sein. So kann es beispielsweise schnell passieren, dass Verbraucherinnen und Verbraucher lebenslang Schadensersatzzahlungen an Geschädigte leisten müssen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich zum Schutz ihres Vermögens und zur finanziellen Absicherung vor möglichen Schadensersatzforderungen bereits frühzeitig und vorausschauend Gedanken hinsichtlich einer privaten Haftpflichtversicherung machen. Denn Personen, die sich freiwillig für den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung entscheiden, bewahren dadurch möglicherweise nicht nur sich selbst, sondern auch Geschädigte vor einer finanziellen Existenzbedrohung.

Versicherungsschutz = ungenügend ?!

Besteht bereits eine private Haftpflichtversicherung oder wird eine solche neu abgeschlossen, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher auch einen Augenmerk auf die Höhe der Versicherungssumme richten. Ist diese nicht hoch genug, kann sie im Schadensfall schnell „aufgebraucht“ sein. Dann drohen möglicherweise erneut Vermögenseinbußen bei der oder dem Versicherten. Gerade sogenannte Altverträge, die vor geraumer Zeit abgeschlossen wurden, können eine im Vergleich zu heute möglichen Schadenssummen niedrige Versicherungssumme aufweisen. Empfehlenswert ist derzeit grundsätzlich eine Mindestversicherungssumme in Höhe von fünf Millionen Euro.

Neben einer angemessenen Versicherungssumme können auch optionale Zusatzvereinbarungen, wie die sogenannte Ausfalldeckung, darüber entscheiden, ob Verbraucherinnen und Verbraucher im Schadensfall selbst abgesichert oder im schlimmsten möglichen Fall in eine extreme finanzielle Schieflage geraten. Diese Ausfalldeckung kann bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen eingreifen, wenn die Versicherten selbst von einer oder einem Dritten geschädigt werden und diese oder dieser beispielsweise wegen Vermögenslosigkeit nicht im Stande ist die Summe der Schadensersatzforderung aufzubringen.

Versicherungsschutz überprüfen – am besten sofort!

Eine Versicherung kann natürlich nur eingreifen, sofern sie rechtzeitig abgeschlossen wurde, den entsprechenden Versicherungsschutz beinhaltet, die Voraussetzungen für einen Versicherungsfall erfüllt sind und keine Ausnahmen vom Versicherungsschutz vorliegen. Deshalb sollte man sich frühzeitig über den benötigten Versicherungsschutz informieren, entsprechende Versicherungsverträge abschließen, bestehende Verträge überprüfen und gegebenenfalls anpassen oder neu abschließen.

Die beste Zeit, sich um eine solche Überprüfung und ggf. Anpassung zu kümmern, ist jetzt! Versäumnisse, die heute entstehen, können morgen möglicherweise gravierende finanzielle Folgen haben.

Ansprechpartner bei Problemen mit Versicherungen

Mit dem Wunsch nach Beratung können sich Verbraucherinnen und Verbraucher unter anderem an die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. wenden. Die Aufgabe der von der Landesregierung geförderten Verbraucherzentrale ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher zu informieren, zu beraten und bei der Rechtsverfolgung zu unterstützen. Nähere Informationen zu dieser (kostenpflichtigen) Beratung sind unter: www.vz-bawue.de zu finden.

Bei Meinungsverschiedenheiten mit Versicherungsunternehmen kann Verbraucherinnen und Verbrauchern möglicherweise auch der „Versicherungsombudsmann“ helfen. Dieser ist eine unabhängige, neutrale und als eingetragener Verein organisierte Schlichtungsstelle. Nähere Informationen hierzu und zu den Voraussetzungen des Verfahrens befinden sich unter: www.versicherungsombudsmann.de.

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